Mit diesem Newsletter informieren wir Sie in regelmässigen Abständen über Neuigkeiten der kantonalen Energiefachstellen und machen auf wissenswerte Energiethemen aufmerksam.
Der Nidwaldner Regierungsrat hat das Energie-Förderprogramm für 2025 verabschiedet. Neu wird insbesondere der Ersatz von grossen fossilen Heizungen und dezentralen Elektroheizungen stärker gefördert. Ebenfalls werden energetische Gesamtsanierungen von Gebäudehüllen, energetisch hocheffiziente Neubauten und die Betriebsoptimierung von Heizungen ins Förderprogramm aufgenommen.
Um den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren, unterstützt das Gebäudeprogramm im Kanton Schwyz auch 2025 Effizienzmassnahmen an der Gebäudehülle und fördert den Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen durch Wärmeerzeuger, welche mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Wartungsarbeiten am Gesuchsportal für kantonale Energieförderprogramme
Aufgrund von Wartungsarbeiten bleiben die Gesuchsportale der Zentralschweizer Kantone mindestens vom 1. Januar 2025 bis und mit 12. Januar 2025 geschlossen. In diesem Zeitraum können keine Gesuche eingereicht werden. In einzelnen Kantonen ist das Wartungsfenster länger.
Gestützt auf die Massnahme KS-E2.1 «Definieren der Potenziale und kantonalen Ziele für erneuerbare Energien» aus dem Planungsbericht über die Klima- und Energiepolitik 2021 des Kantons Luzern wurden zu zwölf erneuerbaren Energieträgern die kantonalen Ausbaupfade bis zum Jahr 2050 festgelegt. Der neue Fachbericht zeigt Stossrichtungen zur Zielerreichung auf, die in Zusammenarbeit mit Fachpersonen diverser Organisationen erarbeitet wurden.
Eine neu geschaffene interaktive Webseite macht das Klimaschutzkonzept 2050 des Kantons Uri zugänglich und verständlich. Sie bietet der Bevölkerung Informationen über geplante und umgesetzte Massnahmen, um die Klimaneutralität des Kantons zu erreichen. Somit wird die Transparenz und das Verständnis der Klimaschutzstrategie sowie die Mitwirkung gefördert.
Der Bundesrat hat beschlossen, das KlG per 1.1.2025 in Kraft zu setzen. Mit dem KlG werden die langfristigen Klimaziele der Schweiz rechtlich verankert. Die Klimaschutz-Verordnung präzisiert unter anderem die im KlG vorgesehenen Förderinstrumente für die Industrie und den Gebäudesektor. Zur Medienmitteilung Zur Klimaschutz-Verordnung
Änderung des Stromversorgungsgesetzes
Das erste Paket des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Es enthält Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien, zur Versorgungssicherheit und zur Energieeffizienz.
Wettbewerbliche Ausschreibungen 2025: Fördermittel für Stromsparprojekte
Seit dem 4. November 2024 können Unternehmen Förderanträge für Stromsparprojekte im Rahmen der wettbewerblichen Ausschreibungen (ProKilowatt) stellen. Es stehen insgesamt 70 Millionen Franken zur Verfügung, um die Stromnutzung effizienter zu gestalten. Die Eingabefrist für Programmgesuche läuft bis am 25. April 2025.
Mit der neu lancierten nationalen Agenda für Energie-Weiterbildungen stellen die kantonalen Energiefachstellen und das Bundesamt für Energie (BFE) ein zentrales Portal bereit, das umfassend über Weiterbildungsangebote im Energiebereich informiert. Es unterstützt die Bildungsoffensive Gebäude, um die Qualifikation von Fachkräften zu fördern.
Vorankündigung: Das Energiepraxis-Seminar findet am 3. Juni 2025 um 16:30 Uhr in Rotkreuz statt. Es richtet sich an Fachpersonen, welche Bauten planen oder im Energievollzug tätig sind. Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit an dieser Stelle.
Die 24. Messe Bauen+Wohnen Luzern findet vom 14. bis 16. Februar 2025 im KKL Luzern statt. Der Stand der Zentralschweizer Energiefachstellen, des Kantons Luzern und der Stadt Luzern, gemeinsam mit Minergie und GEAK, bietet kostenlose und neutrale Beratungen zur Energieeffizienz und Gebäudesanierung an. Es gibt zudem zahlreiche Einzelvorträge und moderierte Veranstaltungen zu aktuellen Energiethemen.