Mit diesem Newsletter informieren wir Sie in regelmässigen Abständen über Neuigkeiten der kantonalen Energiefachstellen und machen auf wissenswerte Energiethemen aufmerksam.
Verabschiedung der Teile Eigenstromerzeugung und Wärmeerzeugung der MuKEn
Die Energiedirektorenkonferenz hat an der Plenarversammlung Ende August die revidierten Anforderungen an die Eigenstromerzeugung (Teil E) und die Wärmeerzeugung (Teil F) verabschiedet. Wichtigste Eckpunkte sind verschärfte Vorgaben zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten und die Forderung einer Eigenstromerzeugung bei Dachsanierungen. Teil F fordert, dass fossile Heizungen nur noch in Ausnahmefällen verbaut werden. Spätestens ab 2050 sind fossile Heizungen vollständig mit erneuerbaren Brennstoffen zu betreiben.
Mit Beschluss vom 30. August gibt die EnDK-Plenarversammlung die revidierten Mustervorschriften für eine externe Expertenstellungnahme frei. Expertinnen und Experten sowie Fachverbände sind eingeladen, zu den Entwürfen und den Ausführungen bis zum 31. Oktober 2024 Stellung zu nehmen.
Die Änderung des Luzerner Energiegesetzes tritt am 1. März 2025 in Kraft. Die Referendumsfrist ist am 21. August 2024 unbenützt abgelaufen. Das Potenzial zur Stromerzeugung bei Neubauten und bei Dachsanierungen muss ab dann angemessen ausgenutzt werden. Die belegbare Dachfläche wurde als Berechnungsgrundlage für die selbst zu erzeugende Elektrizität festgelegt. Die neuen kantonalen Vorgaben lehnen an die Lösung von Minergie an. Bis die Verordnung und die kantonale Vollzugshilfe veröffentlicht wird, kann die Anwendungshilfe des Gebäudestandards Minergie (Kapitel 11, Eigenstromerzeugung) zur Planung verwendet werden. Über weitere Details wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle informiert.
Die Urner Stimmbevölkerung hat an der kantonalen Abstimmung vom 22. September 2024 die Energieverordnung mit einem Nein-Stimmenanteil von 64.22% abgelehnt. Als nächstes wird der Regierungsrat über das weitere Vorgehen beraten und dem Landrat einen Vorschlag über die Umsetzung des Volksentscheids bezüglich der kantonalen Energievorschriften unterbreiten.
Klima- und Energiedashboard des Kantons Luzern
Das neue Klima- und Energiedashboard zeigt den Fortschritt des Kantons Luzern auf dem Weg zu «Netto null Treibhausgasemissionen bis 2050». Die Daten auf dem Dashboard bilden eine wichtige Grundlage für eine wirkungsorientierte Klima- und Energiepolitik im Kanton Luzern. Es ersetzt damit den bestehenden Energiespiegel für Gemeinden.
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