Mit diesem Newsletter informieren wir Sie in regelmässigen Abständen über Neuigkeiten der kantonalen Energiefachstellen und machen auf wissenswerte Energiethemen aufmerksam.
Das neue Energiegesetz des Kantons Zug und die dazugehörende Verordnung treten am 1. Februar 2024 in Kraft. Neu müssen Bauten beim Ersatz der Heizung mindestens 20 Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken oder die Energieeffizienz in diesem Umfang erhöhen. Dies ist fortschrittlicher als die Vorgaben der MuKEn 14, welche ansonsten die Basis des Gesetzes bilden. Für die Bauherrschaften und die Planenden gibt es einige weitere Neuerungen zu beachten.
Kanton Luzern: Beschleunigte Stromproduktion aus erneuerbaren Energien
Die Luzerner Regierung strebt den Ausbau erneuerbarer Energien an und plant, das Planungs- und Baugesetz (PBG) zu ändern, um insbesondere die Verfahren für grössere Windkraftanlagen zu beschleunigen. Ausserdem sollen Vorgaben zur Elektrifizierung von Parkplätzen eingeführt und die Regelungskompetenzen der Gemeinden für klimaangepasstes Bauen erweitert werden. Die Botschaft B15 ist für die kommende März-Session des Kantonsrats traktandiert. Zur Botschaft
Energieförderprogramm Obwalden 2024
Im Jahr 2024 unterstützt der Kanton Obwalden Gebäudebesitzende bei energetischen Sanierungen. Anpassungen umfassen insbesondere eine Senkung der Flachdachsanierungssätze auf 40 Franken/m², eine Obergrenze von 100'000 Franken für umfassende Gebäudehüllensanierungen pro Objekt und eine Erhöhung um 1'000 Franken für Holzwärmeverbundanschlüsse oder Holzheizungseinbau
Der Kanton Luzern hat sein Energieförderprogramm leicht angepasst. Neu wird das Wärmepumpen-System-Modul mit Anlagenzertifikat gefördert. Die Beantragung von Fördergeldern für den GEAK Plus wurde vereinfacht und erfolgt neu nach der Erstellung des GEAK Plus. Nebst den Minergie-ECO zertifizierten Gebäuden werden ab 2024 auch Gebäude gefördert, welche kein Minergie Zertifikat haben, aber mit dem Minergie-Tool nachweisen können, dass sie treibhausgasarm gebaut sind.
Der Kanton Uri hat ein Budget von rund 2.5 Mio. Franken zur Verfügung, um unter anderem energetische Sanierungen von Gebäudehüllen, den Ersatz von alten Öl-Heizungen oder die Solarenergie zu fördern. Im Fördermodell 2024 finden Sie eine Übersicht über das Förderprogramm und die dazugehörigen Fördersätze.
Schulung «Energievorschriften Gebäudetechnik für Installateure»
Das Zuger Energiegesetz tritt per Anfang Februar 2024 in Kraft (siehe oben) und auch in anderen Kantonen wurden die Energievorschriften in den vergangenen Jahren angepasst. Die erneuerbaren Energien und die Effizienz der Wärmeerzeugung erhalten deutlich mehr Gewicht. Ziel des Kurses am 26. Februar 2024, 13:30 - 17:00 in Zug ist es, Fachpersonen zu befähigen, die gesetzlichen Vorgaben korrekt in Projekten umzusetzen und ihre Kunden kompetent beraten zu können.
Die EnFK Zentralschweiz wird an der Messe Bauen+Wohnen vom 23. - 25.02.2024 präsent sein. Zum Thema «Ihr Gebäude: erneuerbar, regional und sparsam» erhalten Besucherinnen und Besucher in Fachvorträgen und von neutralen Energieberatenden Unterstützung in Energiefragen.
Daten für Grund- sowie Weiterbildungskurse im Rahmen des Programms «erneuerbarheizen» stehen für das Jahr 2024. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich als Impulsberatende akkreditieren zu lassen (Grundkurse) oder Ihre Akkreditierung zu verlängern (Weiterbildungskurse, zwei Jahre nach Erhalt der Akkreditierung).