#Förderprogramm Energie Kanton Nidwalden 2025 Der Nidwaldner Regierungsrat hat das Energie-Förderprogramm für 2025 verabschiedet. Folgende Änderungen ergeben sich gegenüber dem Vorjahr: 👉 Bonus #Gebäudehülleneffizienz (neu): 30 CHF/m2 Energiebezugsfläche 👉 Ersatz fossile oder direktelektrische Heizung durch #Holzfeuerung, #Wärmepumpe oder Anschluss an ein #Wärmenetz: höhere Förderbeiträge 👉 Ersatz #dezentrale #elektrische und fossile #Heizungen (neu) 👉 Beitrag an #Neubau/Ersatzneubau GEAK Klasse A/A (neu) 👉 Beitrag von 300 CHF an #Betriebsoptimierung Heizung (neu) Fördergesuche können laufend eingereicht werden. Die neuen Bedingungen gelten ab Anfang 2025. Relevant ist, dass das Eingangsdatum des Gesuchs zwingend vor dem Baustart liegt. Zur Medienmitteilung: https://lnkd.in/gQ-Rczjm Weitere Informationen Förderprogramm: https://lnkd.in/gqFiSrpK
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#Förderprogramm #Energie Kanton Luzern 2025 Die eigenen vier Wände gut #dämmen und die #Heizung optimieren: Das Luzerner Förderprogramm Energie hat sich in den vergangenen Jahren etabliert. Dieses Jahr sind insgesamt 20,5 Millionen Franken als Förderbudget verfügbar. Ab 2025 wird das Gebäudeprogramm durch die Fördergelder aus dem #Impulsprogramm des Bundes ergänzt. Folgende Änderungen ergeben sich gegenüber dem Vorjahr: 👉 Bonus #Gebäudehülleneffizienz (#Impulsprogramm, neu) 👉 Ersatz fossile oder direktelektrische Heizung durch #Holzfeuerung, #Wärmepumpe, Anschluss an ein #Wärmenetz oder thermische #Solarkollektoranlage: geänderte Förderbeiträge 👉 Ersatz #dezentrale #elektrische und fossile #Heizungen (Impulsprogramm, neu) Neue Gesuche können ab dem 13. Januar 2025 eingereicht werden. Zur Medienmitteilung: https://lnkd.in/exPfU9qD Details Förderprogramm 2025: https://lnkd.in/edjd-Ck2
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Ständerat will Bau kleiner Windturbinen erleichtern Der Ständerat will den Bau von Windturbinen mit einer Höhe von bis zu 30 Metern erleichtern. Diese sollen auch ausserhalb von Bauzonen gebaut werden können. Damit folgt er einer Standesinitiative von Appenzell Ausserrhoden.... Den ganzen Artikel finden Sie auf unserer Webseite.
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Das Land Bremen hat seine Förderung für den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Techniken ausgeweitet und umschließt nun unter anderem auch den Austausch von Gasheizungen. Damit profitieren deutlich mehr Bremer und Bremerhavener Haushalte von der zusätzlichen Landesförderung. Seit 28.06.2024 können Förderanträge bei der swb gestellt werden. Dabei stockt das Land die jeweilige Bundesförderung (BEG) bis zu 60 % auf. Wer also vom Bund eine Förderung von 40 % erhält, bekommt zukünftig noch weitere 20 % vom Land Bremen dazu. Wer jedoch gar keine Förderung vom Bund in Anspruch nehmen kann, oder allein über die Bundesförderung sechzig oder mehr Prozent erhält, kann keine zusätzliche Landesförderung nutzen. Welche Techniken kommen für eine Förderung infrage? 👉 Solarthermische Anlagen 👉 Elektrisch angetriebene Wärmepumpen 👉 Anschluss an ein Gebäudenetz 👉 Anschluss an ein Wärmenetz Anträge für den Heizungstausch können bei der swb AG eingereicht werden: ✉ https://lnkd.in/eGjR-q8U. Weitere Informationen sowie Antragsformulare und Informationen zum Antragsablauf finden Sie: 💡 auf der Seite der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft: https://lnkd.in/eSAWzBEK 💡 unter Bremer modernisieren: https://lnkd.in/eR6ibXbA #energiekonsens #klimaschutz #heizungstausch #wärmewende #energiewende #bremen
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𝗭𝘄𝗲𝗶 𝗞𝗿𝗮𝗳𝘁𝘄𝗲𝗿𝗸𝗲 𝗳𝘂̈𝗿 𝗔𝘅𝗮𝗺𝘀⚡💧 Nach dem Bau eines #Kleinwasserkraftwerks und der Errichtung von fünf Photovoltaik-Großanlagen auf den öffentlichen Gemeindegebäuden erfolgte gestern der Spatenstich zur Errichtung eines #Trinkwasserkraftwerkes.🚰 💡𝗚𝗿𝗼ß𝗲 𝗦𝗰𝗵𝗿𝗶𝘁𝘁𝗲 𝗺𝗮𝗰𝗵𝘁 𝗔𝘅𝗮𝗺𝘀 𝗱𝗲𝗿𝘇𝗲𝗶𝘁 𝗶𝗻 𝗥𝗶𝗰𝗵𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗘𝗻𝗲𝗿𝗴𝗶𝗲𝗮𝘂𝘁𝗼𝗻𝗼𝗺𝗶𝗲: Nachdem sich das #Kleinwasserkraftwerk, mit großen Schritten der Fertigstellung nähert, erfolgte gestern der Spatentisch zur Errichtung eines #Trinkwasserkraftwerks. Bei einer solchen Energieerzeugungsanlage wird das Trinkwasser vor Einleitung in den #Hochbehälter für die elektrische #Stromerzeugung verwendet. Über 35 Sekundenliter Trinkwasser verfügt die Gemeinde Axams aus den Spiegellehner-, Dunkle Ries- und Garagquellen im Tal. Rund 800.000 kWh #Jahresstromproduktion können daraus erzeugt werden. Die Grundlage für die Errichtung des Trinkwasserkraftwerkes bildete der Bau des Kleinwasserkraftwerkes. Im Zuge dessen wurde der Kanal in die Lizum auf 3,5 Kilometern Länge neu verlegt und eine Leerverrohrung für eine #Glasfaserinternetanbindung vorgesehen. Außerdem wurden die Wasserleitungen erneuert und somit die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Axams langfristig abgesichert. Die Erneuerung dieser Leitungen und gleichzeitige Ausführung in druckbeständigem Material waren Voraussetzung für die Errichtung des #Trinkwasserkraftwerkes. ⚡𝗦𝘁𝗿𝗼𝗺 𝗳𝘂̈𝗿 𝟭.𝟱𝟬𝟬 𝗛𝗮𝘂𝘀𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲: „Mit der Photovoltaikoffensive und der Errichtung beider Kraftwerke können wir den Strom für rund 1.500 Axamer Haushalte produzieren und machen somit einen großen Schritt in Richtung Energieautonomie. Alle drei Projekte spülen langfristig Geld in unsere Gemeindekasse und mit dem Tausch der Wasserleitungen sichern wir die Trinkwasserversorgung für unsere Gemeindebürger/innen“, so Bürgermeister Thomas Suitner. „Die Gemeinde Axams kommt ihrem Ziel CO2-neutral zu werden, immer näher. Durch die beiden Wasserkraftprojekte und die Photovoltaikoffensive kann ein ökologischer Nutzen mit einem ökonomischen Gewinn für die Gemeindebürger/innen erzielt werden“, erklärt Vizebgm. Walter Mair. Wir bei AEP Planung und Beratung sind stolz die Gemeinde in allen ingenieurtechnischen Projektphasen begleiten zu dürfen. 𝘍𝘰𝘵𝘰 𝘶𝘯𝘥 𝘛𝘦𝘹𝘵: 𝘎𝘦𝘮𝘦𝘪𝘯𝘥𝘦 𝘈𝘹𝘢𝘮𝘴 #AEPPlanungUndBeratung | #BKWEngineering | #NetworkOfExcellence
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Am vergangenen Dienstag (28. Mai 2024) haben der Landkreis Böblingen, die Stadt Sindelfingen und die Stadtwerke Sindelfingen GmbH den dritten Abschnitt der #Photovoltaikanlage auf unserer ehemaligen Kreismülldeponie Dachsklinge im Sindelfinger Wald in Betrieb genommen. Nach einleitenden Worten von Herrn Dr. Hoffmann (Stadtwerke Sindelfingen), Herrn Bernhard (Landkreis Böblingen), Herrn Dr. Vöhringer (Stadt Sindelfingen) sowie Herrn Hörmann (Naturstrom Landkreis Böblingen GmbH) wurde das letzte Modul gemeinsam feierlich montiert. Der erste Abschnitt der Photovoltaikanlage wurde 2019 durch die Stadtwerke Sindelfingen errichtet. Ende 2020 nahm die Naturstrom GmbH des Landkreises Böblingen den zweiten Abschnitt der Anlage in Betrieb. Beide Anlagenabschnitte haben eine Leistung von rund 750 Kilowattpeak. Der nun in Betrieb genommene dritte Abschnitt der Photovoltaikanlage hat eine Leistung von etwa 1.400 Kilowattpeak und ist somit deutlich leistungsfähiger als die beiden bestehenden Einzelabschnitte. Die effektive Modulfläche der Gesamtanlage beträgt etwa 16.000 m² auf rund vier Hektar Grundfläche. Sie ist somit die größte #Freiflächenphotovoltaikanlage im Landkreis Böblingen. Die Gesamtleistung aller drei Abschnitte beträgt etwa 2.900 Kilowattpeak - die Stromproduktion der Anlage beläuft sich auf jährlich rund 2,9 Millionen Kilowattstunden. Dies deckt rechnerisch etwa den jährlichen Bedarf von 1.000 Haushalten. Gleichzeitig führt die nachhaltige Stromproduktion aus Sonnenenergie zu einer Einsparung von rund 1.200 Tonnen CO2 pro Jahr. Der nun fertiggestellte Abschnitt wurde in Zusammenarbeit der Stadtwerke Sindelfingen und der Naturstrom Landkreis Böblingen GmbH verwirklicht. Dabei war die Naturstrom GmbH für vorbereitende Arbeiten wie die Anlagenplanung und die erforderlichen Gutachten verantwortlich, während die Stadtwerke Sindelfingen die Ausschreibung und die Errichtung der Anlage übernahmen. Der dritte Abschnitt der Photovoltaikanlage ist Ausgangspunkt für die Realisierung einer „Energiedrehscheibe Sindelfingen Nord“. Neben der Photovoltaikanlage sollen künftig eine Methanisierungsanlage (Aufbereitung von Biogas aus der Biovergärungsanlage Leonberg) und ein Biomasseheizkraftwerk die Energieproduktion für Sindelfingen übernehmen. Auch Windenergieanlagen sollen in Zukunft die „Energiedrehscheibe Sindelfingen Nord“ ergänzen. Die Naturstrom Landkreis Böblingen GmbH wird im Zuge dieses Vorhabens weiter eng mit den Stadtwerken Sindelfingen zusammenarbeiten. Danke an alle Beteiligten für die gute Zusammenarbeit! Hier geht es zum Pressebericht: https://lnkd.in/dTJcUnkG #erneuerbare #energien #energiewende #deponie #abfallwirtschaft #stadtwerke #lokal #landkreis #böblingen #sindelfingen
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Die Stadt Paderborn setzt eine weitere Maßnahme aus ihrem Klimaaktionsplan um! 🌿 Ab dem 06.Mai werden nämlich Stecker-Solargeräte (ugs. Balkonkraftwerk) gefördert, denn Paderborn möchte die Mieterinnen und Mieter bei der Anschaffung von erneuerbaren Energien unterstützen. Es können Förderanträge gestellt werden, für Geräte, die ab dem 06.Mai 2024 angeschafft werden, den Antrag gibt es online über den Digiport, entsprechende Antragsformulare an der Information beim Hauptgebäude C, sowie beim Einwohneramt. 📃 Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, diese müssen eingehalten werden und können online eingesehen werden. Bei der Förderung handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss zu den Investitionskosten in Form einer Anteilsfinanzierung, die Förderung erfolgt einmalig pro Wohnung, unabhängig von der Anzahl der Bewohner, pro Haushalt wird nur eine Stecker-Solaranlage gefördert. 🔌 ⚡ Der Zuschuss beträgt max. 125 € bei max. 300 Wp und max. 200 € bei max. 600 Wp, nach Ausschöpfung der Gesamtfördersumme ist keine Förderung mehr möglich. Wenn Sie keine Informationen zu Förderungen aus Ihrer Region verpassen oder generell immer auf dem Laufenden sein wollen, folgen Sie Lippe Solar GmbH! 😎 ☀ #LippeSolar #Paderborn #Förderung #Photovoltaik #Balkonkraftwerk #Information #Photovoltaikanlage #Solaranlage #Klimapolitik #NRW #Solarerevolution #Solarpowered
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NEWS 📢 Anpassung der KfW Förderung an das Gebäudeenergiegesetz: Kaminöfen führen nicht zum Förderausschluss! Lange Zeit war unklar, ob die Förderung “Klimafreundlicher Neubau” an das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG) angepasst wird, welches am 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Denn im Vergleich zum GEG, welches Biomasseheizungen wie z.B. holzbetriebene Kaminöfen als erneuerbare Energie einstuft, führten Holzfeuerstätten bei der KfW Förderung bis dato zum Förderausschluss. Seit letzter Woche ist dem ein Ende gesetzt und ab sofort gilt: Holzbetriebene Feuerstätten sind nicht KfW förderschädlich! Die Neuauslegung der KfW Förderung ist eine sehr erfreuliche Nachricht für die gesamte Ofen- und Schornsteinbranche und ein klares Zeichen für das Heizen mit Holz! 🔥 Mit der Überarbeitung der Förderkriterien gewinnen Bauherren Sicherheit, Unabhängigkeit und Gemütlichkeit zurück und können wieder frei und ohne Benachteiligungen wählen, ob sie mit oder ohne Kaminofen bauen wollen. Jetzt den ganzen Beitrag lesen: https://ow.ly/bxSs50RZQPb #kfw #geg #förderung #neubau #bau
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⚡️ Ausbau der Stromproduktion mit dem kantonalen Energiegesetz harmonisieren 🤝 ➡️ Der Luzerner Kantonsrat hat im Juni 2024 das kantonale Energiegesetz entsprechend angepasst, dass durch eine bessere Ausnutzung des Stromerzeugungspotentials bei Gebäuden ein rascherer Ausbau der Stromproduktion ermöglicht wird. Das Stromerzeugungspotential von Gebäuden soll besser ausgenutzt werden. Bei Neubauten wird eine vollständige Belegung der Dachflächen mit PV-Modulen verlangt. Bei bestehenden Bauten soll bei einer Dachsanierung, welche die Eindeckung oder die Abdichtung betrifft, die Hälfte der belegbaren Dachfläche mit PV-Modulen belegt werden müssen. 👀 In der Stadt Luzern wurde im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Bau- und Zonenordnungen der Stadtteile Littau und Luzern das Thema der PV-Pflicht ebenfalls diskutiert. In der zuständigen Baukommission war die PV-Pflicht für Neu- und Umbauten unbestritten, da das enorme Potential bei bestehenden Bauten genutzt werden muss, um die ambitionierten Klimaziele der Stadt Luzern erreichen zu können. ⚖️ Das kantonale Gesetz enthält nun für Neubauten verschärfte Vorschriften und sieht insbesondere auch für bestehende Bauten eine PV-Pflicht vor. ❓Aufgrund dessen verlangen die unterzeichnenden Vertreter von fünf Fraktionen des Grossen Stadtrates - mitunter unser Grossstadtrat Rieska Dommann als Erstunterzeichner - mit einem Postulat vom Stadtrat, dass dieser prüft, ob im Sinne einer Harmonisierung der Bauvorschriften, auf eigene Vorschriften betreffend PV-Pflicht im neuen Bau- und Zonenreglement der Stadt Luzern verzichtet werden kann, ohne die Ziele der Klima- und Energiestrategie zu gefährden. https://lnkd.in/eP7-AJRP #stadtluzern #politik #energie
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📢 Hochwasser: Soforthilfe für Betroffene bei Sanierung & Heizungstausch Das Klimaschutzministerium (BMK) erweitert nach dem Hochwasser seine Förderungen für Sanierung und Heizungstausch. Voraussetzung ist eine Hochwasserbetroffenheitsbestätigung der Gemeinde. 💡 Für umfassende Sanierungen und Teilsanierungen entfällt die Beschränkung des Gebäudealters. Es gibt die Möglichkeit einer nochmaligen Förderung, wenn die Sanierung bereits in der Vergangenheit gefördert wurde. 💡 Die Einzelbauteilsanierung wird mit 9.000 Euro pro Maßnahme gefördert. Die Förderbeschränkung auf eine Maßnahme pro Kalenderjahr, die Mindestaustauschrate von 75 Prozent bei Fenstern sowie die Beschränkung auf ein bestimmtes Gebäudealter entfallen. Auch eine Energieberatung ist nicht erforderlich. 🔗 Alle details findet ihr hier: https://lnkd.in/duGFwUAZ #hochwasser #hochwasserösterreich #österreich #bmk #förderung #renowaveAT #sanierung #sanierungswelle #klimaneutralität #wärmewende #klimaneutralität2040 #renowave #innovationslabor #klimaneutraleGebäude #sanieren #renovieren #innovation
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Seit dem 1.1.2024 wurde die 65%-Erneuerbare-Energien-Regel für Neubauten in Neubaugebieten eingeführt. Hierbei kann auch die Biomasse als Brennstoff weiterhin eingesetzt werden. Für Heizungen in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und in Bestandsgebäuden treten ergänzende Regelungen bezüglich Erneuerbarer Energien erst in Kraft, sobald die Fristen für kommunale Wärmepläne abgelaufen sind. Das allgemeine Enddatum für die Verwendung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31.12.2044. Die Grafik stammt aus der Broschüre Gebäudeenergiegesetz (GEG), Der Wegweiser zum neuen 'Heizungsgesetz'. https://ch.beck.de/a711 Diese Broschüre bietet einen umfassenden Leitfaden zu den Änderungen des GEG 2024. Sie richtet sich insbesondere an Planerinnen und Planer, Architektinnen und Architekten, TGA-Fachplanung und Energieberatung und hilft dabei, sich einen schnellen Überblick zu verschaffen. Zudem ist die Broschüre eine wertvolle Unterstützung für die Verwaltung und das Schornsteinfegerhandwerk. Außerdem klärt sie Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Hausverwaltungen über ihre Rechte und Pflichten auf und weist auf Fördermöglichkeiten und Finanzierungsaspekte hin. Mehr Infos zum Thema GEG: https://lnkd.in/gU9FQiee
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